Rechtsgebiete Doris Thom-Capellmann
In den nachstehenden Rechtsgebieten stehe ich Ihnen vor Gericht und außergerichtlich mit Rat und Tat zur Seite. Durch meine langjährige Berufserfahrung und meine fundierten juristischen Kenntnisse biete ich eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung. In folgenden Rechtsgebieten betreue ich Sie gerne als Mandanten:
Sozialrecht
Im Sozialrecht werden Ansprüche gegen Sozialbehörden geregelt, wenn Personen nicht in der Lage sind, selbständig für ein menschenwürdiges Leben zu sorgen. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen geschehen, sei es wegen Krankheit, Behinderung, Alters, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Gründe. Um im Dschungel des Prozess- und Leistungsrechts Zugang zum Recht zu erhalten, bieten wir Ihnen eine allein Ihren Interessen dienende unabhängige Beratung und Vertretung. Haben Sie Probleme mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, dem Bundesausbildungsförderungsamt oder einer anderen Behörde und wünschen sich rechtlichen Beistand? Wird Ihnen trotz schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine angemessene Pflegestufe verwehrt? Die Krankenkasse hat Ihren Antrag abgelehnt? Wir stehen Ihnen beratend wie vertretend in dieser schwierigen Lebenssituation zur Seite!
Schwerbehindertenrecht
Pflichten des Arbeitgebers, Kündigungsschutz, Widerspruchsverfahren, Anerkennungsverfahren – ich unterstütze Sie im Bereich des Schwerbehindertenrechts und berate Sie zielführend hinsichtlich der rechtlichen Lage.
Rentenrecht
Für Ihre Altersabsicherung benötigen Sie rechtliche Beratung, um die bestmögliche Vorsorge zu treffen? Genießen Sie das Älterwerden in vollen Zügen und machen Sie das Beste aus dieser wichtigen Zeit – ich stehe Ihnen beratend wie auch vertretend zur Seite.
Familienrecht und Elternunterhalt
Im Familienrecht beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit der Rechtslage im Bereich des Elternunterhalts. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen, selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen ist. Muss ein Elternteil im Pflegeheim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Zunächst zahlt der Sozialhilfeträger, er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück. Ob Sie tatsächlich Unterhalt zahlen müssen, ist abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Wir beraten Sie gerne vorsorgend, damit Sie Ihre finanziellen Dispositionen treffen können, bevor Sie in Anspruch genommen werden. Sollten Sie bereits in Anspruch genommen worden sein, können wir die Berechnung der Behörde überprüfen und Sie gegenüber der Behörde vertreten.
Seniorenrecht
Im Seniorenrecht beschäftige ich mich mit den Rechten von älteren Menschen. Dies kann die Betreuung, die Ansprüche z. B. gegenüber Krankenkassen oder allgemeine Fragen betreffen. In einem persönlichen Gespräch kümmere ich mich gerne um Ihr Anliegen.